Der Pfarrgemeinderat von St. Korbinian Unterhaching
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat dient laut Satzung dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, mitzuwirken oder zu beschließen. Nur bei pastoralen Fragen hat er kein Beschlussrecht, sondern er berät und unterstützt den Pfarrer. Jedoch bei der Planung von pastoralen Schwerpunkten ist die Zustimmung des Pfarrgemeinderats anzustreben. Die Aufgaben des Pfarrgemeinderats beziehen sich auf folgende Bereiche. Er
- sollte die ehrenamtliche Mitarbeit in der Pfarrgemeinde fördern.
- kann Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung von Gottesdiensten einbringen.
- fördert die Arbeit im caritativen und sozialen Bereich.
- bereichert das Leben in der Pfarrgemeinde durch die Gestaltung von Feiern und Festen.
- weckt und fördert die Verantwortung der Pfarrgemeinde für Familie, Arbeitswelt, Technik und Umwelt.
- zeigt Verantwortung für die Probleme in Mission - Entwicklung - Frieden.
- informiert die Pfarrgemeinde regelmäßig über die Arbeit des Pfarrgemeinderates und Entwicklungen in der Pfarrei.
- schafft die notwendigen Voraussetzungen für die verschiedenen Gruppen in der Pfarrei.
- fördert Initiativen der verschiedenen Gruppierungen in der Pfarrei und versucht sie aufeinander abzustimmen.
- bedenkt und trifft Maßnahmen zu gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Problemen.
- gibt eine Stellungnahme zum Haushaltsplan für die Pfarrei ab.
Für die Bearbeitung dieser verschiedenen Aufgabenfelder richtet der Pfarrgemeinderat feste Sachauschüsse oder befristete Arbeitsgruppen ein, in denen auch Personen mitarbeiten sollen, die nicht dem Pfarrgemeinderat angehören. (Text und Bär: St. Korbinian, Lohhof)